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Dokument-ID: 695820
3.3.1 Reorganisationsplan
Der dem Handelsgericht vorzulegende Reorganisationsplan hat gem § 6 URG Folgendes zu enthalten:
- Die Ursachen des Reorganisationsbedarfs
- Die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geplant sind
- Die Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen
- Die Darstellung eines allenfalls erforderlichen Reorganisationskredites
- Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Arbeitnehmer des Unternehmens und
- Die für die Durchführung der Reorganisation vorgesehene Frist (Reorganisationszeitraum), die tunlichst zwei Jahre nicht übersteigen soll