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Dokument-ID: 694426
Strafgesetzbuch
Abkürzung: StGB. In diesem Gesetz sind jene Delikte angeführt, die bei Missachtung eine gerichtliche Strafe nach sich ziehen. Das StGB ist in zwei Hauptteile geteilt. Man unterscheidet den Allgemeinen Teil (§§ 1–74) und den Besonderen Teil (§§ 75–321k). Der Allgemeine Teil wird weiters in den Allgemeinen Teil I (§§ 1–16) und den Allgemeinen Teil II (§§ 17–74) gegliedert. Beim Besonderen Teil spricht man vom Besonderen Teil I (§§ 75–169) und dem Besonderen Teil II (§§ 169–321k).