© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 694432
Tatbild
Der Begriff des Tatbilds entspricht dem Begriff des „Tatbestandes“. Gem § 5 Abs 1 StGB „handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht“. Streng vom Tatbild ist der Sachverhalt zu unterscheiden. Hinsichtlich der objektiven, äußeren Merkmale wird vom objektiven Tatbestand gesprochen, hinsichtlich der inneren Motivation des Täters vom subjektiven.