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Dokument-ID: 694532
1.6 Umweltverträglichkeitsprüfung
Noch eine Kategorie höher als die IPPC-Bestimmungen ist die Umweltverträglichkeitsprüfung anzusetzen.
Obwohl bei IPPC auch laufende Pflichten enthalten sind, handelt es sich bei den Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes • [Fußnote: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010767.] um reine Genehmigungsvorschriften. Nur im Falle von Genehmigungen von Erweiterungen oder Neubauten entfalten diese ihre Wirkung.