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11.29 Unfall mit Hubstapler – Anspruch auf Integritätsabgeltung?
Sachverhalt
Beispiel:
Sachverhalt
Nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Innsbruck, Geschäftszahl: 46 Cgs 43/11m
Ein zum Zeitpunk des Unfalles bei einer Spedition beschäftigter Mitarbeiter wurde im Betrieb einer anderen Transportfirma von einem Elektrostapler dieser Transportfirma überrollt, der von einem Mitarbeiter dieser Transportfirma gelenkt wurde. Da es sich bei diesem Unfall um einen unter Versicherungsschutz stehenden Arbeitsunfall handelt, musste der zuständige Unfallversicherungsträger dem Verunfallten, der bei diesem Unfall eine schwere Verletzung des rechten Beines erlitt, wegen der Folgen dieses Unfalles eine Versehrtenrente entsprechend einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 vH bezahlen.
Neben dieser Versehrtenrente beantragte der Lagerarbeiter auch die Gewährung einer Integritätsabgeltung iSd § 213a ASVG. Die Bezahlung dieser Integritätsabgeltung wurde vom zuständigen Unfallversicherungsträger aber abgelehnt. Gegen diesen ablehnenden Bescheid erhob der Versicherte die Klage.
Konsequenz
Vom zuständigen Arbeits- und Sozialgericht wurde die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers bestätigt.