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3.9 Ungesicherte Beschäftigung trotz einer Absturzhöhe von 8 Metern
Sachverhalt
Beispiel: Verwaltungsgerichtshof vom 5.8.2009, Geschäftszahl 2009/02/0145
Ein Mitarbeiter einer Spenglerei war auf einer Baustelle an einer Giebelwand ungesichert mit Zimmermannsarbeiten beschäftigt. Im Zuge dieser Beschäftigung verlor der Mitarbeiter das Gleichgewicht und stürzte 8 m tief ab.
Konsequenz:
Die zuständige Behörde verhängte über den handelsrechtlichen Geschäftsführer als zur Vertretung das nach außen Berufenen nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und der Bauarbeiterschutzverordnung eine Geldstrafe. Dieser Strafbescheid wurde letztendlich vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.