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10.2 Untersagung der Beschäftigung von Jugendlichen wegen gerichtlicher Verurteilung
Sachverhalt
Beispiel: Verwaltungsgerichtshof vom 18.5.2001, Geschäftszahl 97/02/0447
Ein selbstständig Erwerbstätiger wurde vom Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig schuldig erkannt, vom 19. September 1994 bis 11. Februar 1995 in Wien wiederholt unter Ausnutzung seiner Stellung als Arbeitgeber und Lehrberechtigter gegenüber dem seiner Ausbildung unterstehenden minderjährigen Lehrling den Genannten zur Unzucht missbraucht zu haben, indem er an ihm einen Oralverkehr durchgeführt und dadurch das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses begangen habe. Aufgrund dieses Urteils wurde dem Beschwerdeführer mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde die Beschäftigung von Jugendlichen untersagt.
Gegen diesen Bescheid richtete der Dienstgeber Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof.
Konsequenz:
Vom Verwaltungsgerichtshof wurde die Untersagung bestätigt.