© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 387632

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Verantwortlich Beauftragter haftet für Übertretung der Straßenverkehrsordnung

Sachverhalt

Sachverhalt: Verwaltungsgerichtshof vom 31.7.2007, Geschäftszahl: 2006/02/0153

Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH wurde von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft, weil vor einem Filialbetrieb der GmbH ein (zweiter) Werbeständer auf der öffentlichen Straße aufgestellt wurde, obwohl nur ein Ständer von der Behörde genehmigt wurde. Diese nicht genehmigte Aufstellung stellt eine Übertretung des § 82 Abs 1 Straßenverkehrsordnung dar.

Gegen diesen Bescheid hat der handelsrechtliche Geschäftsführer im Instanzenzug Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, wobei er unter anderem auch geltend machte, dass für den entsprechenden Filialbetrieb ein verantwortlich Beauftragter hinsichtlich der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften bestellt wurde.

Konsequenz:

Der Strafbescheid wurde vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftung und Risikomanagement im Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop