© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 694444

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Verfall von Gegenständen

Verfall bedeutet, dass das Eigentum auf den Staat übergeht. Das Gericht hat Vermögenswerte, die für die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung oder durch sie erlangt wurden, für verfallen zu erklären. Der Verfall erstreckt sich auch auf Nutzungen und Ersatzwerte der für verfallen zu erklärenden Vermögenswerte. Ein Verfall kann nicht nur den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung, sondern prinzipiell auch Dritte, also Personen, die an der Tat selbst nicht beteiligt sind, betreffen, wenn nicht einer der Ausschlussgründe des § 20a StGB vorliegt, weil das Gesetz nur an den Vermögenswert anknüpft, der alleine die in § 20 Abs 1 StGB normierten Voraussetzungen erfüllen muss.