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Neu Dokument-ID: 387638

Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Verletzung von Verwaltungsvorschriften durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Sachverhalt

Beispiel: Verwaltungsgerichtshof vom 24.1.2008, 2007/09/0338

Zur Sanierung eines Hotels wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Auf der Baustelle waren zu verschiedenen Zeiten ausländische Mitarbeiter tätig, ohne dass für sie eine entsprechende Bewilligung vorgelegen hätte. Aus diesem Grund erfolgte eine Bestrafung eines der Gesellschafter der Gesellschaft. Im Verfahren wurde von ihm vorgebracht, dass nicht er sondern ein anderer Gesellschafter intern als strafrechtlich Verantwortlicher bestimmt worden sei. Aufgrund dieser Aufgabenteilung sei nicht er sondern sein Mitgesellschafter zu bestrafen.

Konsequenzen

Vom Verwaltungsgerichtshof wurde die Bestrafung bestätigt.

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