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Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Verwaltungsstrafe

Unter einer Verwaltungsstrafe versteht man jene Sanktion, also jene Strafe, die von einer Verwaltungsbehörde verhängt wird. In der Regel erfolgt die Bestrafung mittels Bescheid gegen den Beschwerde an den an das jeweilige Landesverwaltungsgericht möglich ist. Im Verwaltungsstrafrecht können Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder der Verfall von Gegenständen verfügt werden. Im Strafregisterauszug scheint eine Verwaltungsstrafe nicht auf.