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Georg Streit - Alina Alavi Kia | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.1 Geschäftsgeheimnisschutz

Wann sind Geschäftsgeheimnisse geschützt?

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist in vielen Branchen ein ganz wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Für den Schutz geistigen Eigentums besteht schon lange rechtlicher Schutz, etwa durch das Urheberrechtsgesetz, das Patentgesetz oder das Markenschutzgesetz. Nicht durch solche Sondergesetze geschütztes betriebliches Know-how war bis vor gar nicht allzu langer Zeit nicht explizit vor Zugriffen Unbefugter geschützt. Im Wesentlichen nur in strafrechtlich relevanten Fällen, bei krassen Wettbewerbsverstößen oder bei Know-how-Aneignung durch Mitarbeiter war die Möglichkeit gegeben, rechtlich gegen die Aneignung und auskundschaften von Geschäftsgeheimnissen durch Außenstehende vorzugehen. Erst die Know-how-Richtlinie (RL 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vom 08.06.2016) hat das Arsenal an Abwehrmöglichkeiten gegen die unerwünschte Nutzung von Geschäftsgeheimnissen durch spezifische, dafür geschaffene Regelungen erweitert. In Österreich dauerte es bis Anfang 2019, bis diese Bestimmungen durch eine UWG-Novelle in nationales Recht umgesetzt wurden.

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