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Dokument-ID: 1273323
1.2 Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen
Materiellrechtliche Einordnung
Die Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten (innenrechtliche Mitarbeit, „Ehegatteninnengesellschaft“) dient dem Ausgleich, wenn ein Ehegatte über die typischen Beitragspflichten hinaus den Erwerb des anderen maßgeblich unterstützt hat. Es handelt sich regelmäßig um ein auf Geldleistung gerichtetes, familienrechtlich geprägtes Außerstreitverfahren.