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Dokument-ID: 1202424
6 Bestimmung der Privatbeteiligtenkosten im Strafverfahren
Voraussetzungen für den Kostenbestimmungsantrag des PB
Zumindest teilweiser Zuspruch der PB-Ansprüche
Wenn das Strafgericht dem Privatbeteiligten seine geltend gemachten Ansprüche zumindest teilweise zuspricht, hat der Verurteilte dem Privatbeteiligten die gesamten Vertretungskosten zu ersetzen; dies selbst dann, wenn der Privatbeteiligte mit dem überwiegenden Teil seiner Ansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen wurde.