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Dokument-ID: 1273334
1.13 Kontaktrecht zwischen Eltern und minderjährigen Kindern
Materiellrechtliche Einordnung
Das Kontaktrecht ist ein Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung und stellt ein allgemein anzuerkennendes, unter dem Schutz des Art 8 EMRK stehendes Menschenrecht dar, das in § 186 ABGB verankert ist. Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung, einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187 ABGB) zu pflegen.