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Neu Dokument-ID: 1202433

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7 Kostenersatz bei Nichtigerklärung des Verfahrens

Wird ein Verfahren für nichtig erklärt, erfolgt idR Kostenaufhebung, außer einer Partei kommt (überwiegendes) Verschulden zu.

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