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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Kostenersatz umsatzsteuerpflichtig?

Im Zusammenhang mit der Abrechnung von Rechtsanwälten stellt sich oftmals die Frage, ob alle Teile einer Honorarabrechnung der Umsatzsteuer unterliegen oder bestimmte Teile – oftmals auch als Kostenersatz oder durchlaufende Posten bezeichnet – außerhalb des Leistungsaustausches stehen und deshalb ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden können.

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