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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Kostenseparation

Begriff

Die Kostenseparation ist ein verfahrensrechtliches Instrument, bei dem über bestimmte Kosten unabhängig vom Ausgang des Hauptverfahrens entschieden wird; differenzieren kann man zwischen Kostenseparation im engeren Sinn (§ 142 ZPO) und im weiteren Sinn (§ 48 ZPO).

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