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1.4 Leistungsort und Leistungserbringung an ausländische Auftraggeber
Ob eine Rechtsanwaltsleistung der österreichischen Umsatzsteuer unterliegt, hängt davon ab, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Privatperson ist und wo er zum, Zeitpunkt der Leistungserbringung ansässig ist. Für die Bestimmung der Ansässigkeit eines Mandanten spielt dessen Staatsbürgerschaft keine Rolle. Es ist im Regelfall auf die steuerliche Ansässigkeit abzustellen, die sich aus der Interpretation des internationalen Steuerrechts (Mittelpunkt der Lebensführung) ergibt. Bei (Zweig)niederlassungen wird darauf abzustellen sein, ob sich die Rechtsanwaltsleistung konkret auf die (Zweig)niederlassung bezieht. Der Begriff der Niederlassung richtet sich hierbei nach der Definition der umsatzsteuerlichen Zweigniederlassung. Diese bedingt, dass die Niederlassung über ausreichende personelle und sachliche Ressourcen verfügt, um die Leistung eigenständig erbringen zu können.