© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
2.1 Nachträglicher Kostenbestimmungsantrag
Rechtsgrundlage und Frist
Der nachträgliche Kostenbestimmungsantrag ist in § 54 Abs 2 ZPO verankert. Diese Bestimmung erlaubt es einer Partei, eine Ergänzung der Entscheidung hinsichtlich der Höhe der zu ersetzenden Kosten zu beantragen, sofern nach der regulären Kostenverzeichnung weitere ersatzfähige Kosten entstanden sind. Der Antrag ist innerhalb einer Notfrist von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Kosten zu stellen. Bei Kosten, die eine Zahlungspflicht darstellen, beginnt die Frist zu laufen, wenn der Partei die Verbindlichkeit zahlenmäßig bekannt gegeben wird, die Forderung fällig wird oder wenn die Zahlung bereits erfolgt ist.