© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1202420

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Nachträglicher Kostenbestimmungsantrag

Rechtsgrundlage und Frist

Der nachträgliche Kostenbestimmungsantrag ist in § 54 Abs 2 ZPO verankert. Diese Bestimmung erlaubt es einer Partei, eine Ergänzung der Entscheidung hinsichtlich der Höhe der zu ersetzenden Kosten zu beantragen, sofern nach der regulären Kostenverzeichnung weitere ersatzfähige Kosten entstanden sind. Der Antrag ist innerhalb einer Notfrist von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Kosten zu stellen. Bei Kosten, die eine Zahlungspflicht darstellen, beginnt die Frist zu laufen, wenn der Partei die Verbindlichkeit zahlenmäßig bekannt gegeben wird, die Forderung fällig wird oder wenn die Zahlung bereits erfolgt ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Honorar- und Kostenrecht für Rechtsanwälte in unserem Shop! Zum Shop