© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 668308

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Zwischenstreit

Begriff

Der Zwischenstreit ist ein Streit über einen nicht den Klagsanspruch betreffenden Punkt. Er erfordert, dass eine Partei einen Antrag stellt, dem die andere entgegentritt, wodurch eine Beschlussfassung des Gerichts ausgelöst wird (Bydlinski, Kostenersatz 358). Die Grundlage für die Kostenersatzpflicht ergibt sich aus § 52 Abs 1 und § 48 ZPO.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Honorar- und Kostenrecht für Rechtsanwälte in unserem Shop! Zum Shop