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Dokument-ID: 1190955
2.4.2 Aufteilung des Grund und Bodens bei Bau- und Grünland
Vor dem Hintergrund des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 2024, Ro 2022/25/0020, in welchem eine österreichweite Obergrenze von 1.000 m2 festgelegt wird, bis zu welcher Grund und Boden gemeinsam mit dem veräußerten Gebäude der Hauptwohnsitzbefreiung unterliegt, wird die Berechnung im Zusammenhang mit dem Verkauf von gemischt gewidmeten Grundstücken nochmals wichtiger.