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Dokument-ID: 1162061
1 Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen
Wirtschaftliches Eigentum
Abgrenzung zwischen zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum
Der zivilrechtliche Eigentümer ist grundsätzlich auch der steuerliche Eigentümer eines Wirtschaftsgutes. Das Wirtschaftsgut ist ihm auch steuerlich zuzurechnen. Das wirtschaftliche Eigentum und das zivilrechtliche Eigentum fallen allerdings auseinander, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer das Wirtschaftsgut einerseits gebrauchen, verbrauchen, verändern, belasten und veräußern, andererseits Dritte von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (siehe Rz 122 EStR).