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Neu Dokument-ID: 1162021

Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Reichweite des Liegenschaftseigentums

Als Eigentum wird all das bezeichnet, was einer Person gehört. Dies wird auch als Eigentum im objektiven Sinn bezeichnet, während die Bezeichnung des Eigentums im subjektiven Sinn die Befugnis bezeichnet, die Sache beliebig zu gebrauchen oder zerstören zu können oder über sie zu verfügen und andere davon auszuschließen. Dieses subjektive Recht verliert der Eigentümer durch den deliktischen Eingriff eines anderen nicht.

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