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Anna-Maria Jukičić - Dieter Stibi - Lorenz Wicho - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.6 Steiermark

Baugesetz

Anzeigepflicht

Zu den meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten elektrischen Engpassleistung bis zu 100 kWp und solarthermische Anlagen bis zu einer Brutto-Fläche von insgesamt nicht mehr als 600 m². Dabei dürfen Anlagen und ihre Teile eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten (§ 21 Abs 1 Z 2 lit o Stmk. BauG).

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