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7.2 Steuerliche Behandlung
Bei der steuerlichen Behandlung wird zwischen der EEG und den Mitgliedern (= Privathaushalt) unterschieden.
Für beide ist keine Gemeinnützigkeit gemäß BAO gegeben, dafür sind sie grundsätzlich Unternehmer gemäß UStG. Zur Anwendung kommt der Steuersatz von 20 %, wobei von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden kann.