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Neu Dokument-ID: 1245118

Daniela Michlits | Muster | Schriftsatzmuster

2.2.5 Antrag auf Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit

Vorbemerkungen:

Allgemeines

Gem § 299 BAO gilt: „Die Abgabenbehörde kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist.“

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