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Dokument-ID: 1162314
6 Miteigentumsgemeinschaften, vermögensverwaltende Personengesellschaften
Allgemeines
Bei Personengesellschaften wird zwischen betrieblichen, den „Mitunternehmerschaften“, und außerbetrieblichen, den „vermögensverwaltenden Personengesellschaften“, unterschieden. Beide unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der jeweilige Gesellschafter. Die Mitunternehmerschaften ermitteln den Gewinn alternativ gem §§ 4 Abs 3, 4 Abs 1, 5 oder § 17 EStG. Die vermögensverwaltenden Personengesellschaften ermitteln den Überschuss gem §§ 15, 16 EStG.