© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 585524

Vorschrift

Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer

Inhaltsverzeichnis

3. Abtretung in das öffentliche Gut

Bei unentgeltlichen Abtretungen von Grundstücken oder Teilflächen von Grundstücken in das öffentliche Gut einer Gemeinde ist im Hinblick auf § 6 Abs. 1 lit. b zweiter Satz GrEStG 1987 der gemeine Wert in Höhe des einfachen Einheitswerts bzw. des auf die Fläche des abzutretenden Grundstücksteiles entfallenden Einheitswertanteils Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.