© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 585527
Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
4. Tauschverträge über Grundstücke
Bei Tauschverträgen über Grundstücke bildet der Verkehrswert des jeweils hingegebenen Grundstückes die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage.
Es bestehen keine Bedenken, wenn der zur Selbstberechnung befugte Parteienvertreter als Verkehrswert jenen Wert ansetzt, der für ein vor kurzem verkauftes ortsnahes gleichwertiges Grundstück erzielt wurde, dessen Kaufpreis ihm aufgrund seiner Mitwirkung beim damaligen Erwerbsvorgang bekannt ist.
Der Wert darf nicht unter dem gemäß § 26 Abs. 2 GGG erklärten bzw. bescheinigten Wert liegen.