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Neu Dokument-ID: 698864

Iman Torabia - Daniela Hrdlovic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.6 Bereinigung und Berichtigung des Grundbuches von Amts wegen

Unzulässige Eintragungen

Ergibt sich aus einer Eintragung, dass ihr Inhalt nach dem Gesetz nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein kann, so ist sie von Amts wegen gem § 130 GBG als unzulässig zu löschen.

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