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Iman Torabia - Anna Sophie Dalinger - Daniela Hrdlovic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.3 Bücherliche Eintragungen

Arten der Eintragung

Bei den grundbücherlichen Eintragungen iSd § 8 GBG unterscheidet man zwischen:

  1. Einverleibungen (unbedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen – Intabulationen oder Extabulationen), die ohne weitere Rechtfertigung die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung oder Erlöschung bücherlicher Rechte bewirken;
  2. Vormerkungen (bedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen – Pränotationen), die nur unter der Bedingung ihrer nachfolgenden Rechtfertigung die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung oder Erlöschung bücherlicher Rechte bewirken;
  3. bloßen Anmerkungen.

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