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4.1 Eigentumserwerb – Einteilung
Allgemeines
Grundsätzlich unterscheidet man beim Eigentumserwerb zwischen derivativem und originärem Erwerb. Von derivativem Eigentumserwerb spricht man, wenn der bisherige Eigentümer das Eigentum an der Sache wirksam einer anderen Person überträgt. Im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb handelt es sich dabei um den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft (etwa durch Kauf, Tausch, Schenkung). Beim originären Erwerb ist das Eigentum also nicht von einem vorherigen Eigentümer abgeleitet (gutgläubiger Erwerb, unmittelbarer Eigentumserwerb). Das heißt, nicht nur unmittelbare Erwerbsarten sind originär, sondern auch bestimmte Fälle des mittelbaren Erwerbs (zu denken ist hierbei etwa auch an die Ersitzung bzw eben an den gutgläubigen Erwerb).