© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 676460

Iman Torabia - Daniela Hrdlovic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.8 Einverleibung

Urkunden

Gem § 26 GBG ist die Bewilligung von Einverleibungen und Vormerkungen nur aufgrund von Urkunden möglich, die in der zu ihrer Gültigkeit vorgeschriebenen Form ausgefertigt sind. Diese Urkunden müssen, wenn es sich um die Erwerbung oder Umänderung eines dinglichen Rechtes handelt, einen gültigen Rechtsgrund enthalten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Immobilienübertragung in unserem Shop! Zum Shop