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FORUM Media (bna) - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Daniela Michlits - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Ermittlung der Bemessungsgrundlagen – Neuvermögen im außerbetrieblichen Bereich

Als Bemessungsgrundlage wird der Differenzbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den tatsächlichen Anschaffungskosten herangezogen (§ 30 Abs 3 EStG 1988). Die Anschaffungskosten sind um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen, soweit diese nicht bei der Ermittlung von Einkünften zu berücksichtigen waren. Die Anschaffungskosten sind um Absetzungen für Abnutzungen, soweit diese bei der Ermittlung von Einkünften abgezogen worden sind, sowie um die in § 28 Abs 6 EStG 1988 genannten steuerfreien Beträge zu vermindern. Müssen Grundstücksteile im Zuge einer Änderung der Widmung aufgrund gesetzlicher Vorgaben an die Gemeinde übertragen werden, sind die Anschaffungskosten der verbleibenden Grundstücksteile um die Anschaffungskosten der übertragenen Grundstücksteile zu erhöhen. Die Einkünfte sind um die für die Mitteilung oder Selbstberechnung gem § 30c EStG 1988 anfallenden Kosten und um anlässlich der Veräußerung entstehende Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gem § 6 Z 12 EStG 1988 zu vermindern.

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