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Dokument-ID: 584614
5.2.2 Formerfordernis
Die Gültigkeit des Tauschvertrages ist an sich nicht von einer bestimmten Form abhängig (§ 883 ABGB). Konsensualverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Zu beachten ist allerdings, dass das Gesetz zum Schutz etwa vor Übereilung auch Ausnahmen vorsieht. So ist etwa gem § 1 lit b NotAktsG ein zwischen Ehegatten geschlossener Tauschvertrag notariatsaktpflichtig.