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Dokument-ID: 829265
4.5 Gegenleistung
Definition
Zur Gegenleistung • [Fußnote: Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/bemessungsgrundlage.html.] zählt alles, was der Erwerber des Grundstückes (oder ein anderer für ihn) dem Veräußerer (oder einem Dritten) zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten.