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Iman Torabia - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Gewährleistungsregeln

Allgemeines

Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gem verwendet werden kann.

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