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Dokument-ID: 585302
2.8.3 Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 oder § 4 Abs 3 EStG 1988
Wird ein Grundstück veräußert durch
- eine natürliche Person, die gem § 4 Abs 1 oder § 4 Abs 3 EStG den Gewinn ermittelt (aus Betriebsvermögen),
- eine Personengesellschaft, die gem § 4 Abs 1 oder § 4 Abs 3 EStG den Gewinn ermittelt und der Gesellschafter eine natürliche Person ist,
- eine nicht rechnungslegungspflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft,
- einen nicht rechnungslegungspflichtigen Betrieb gewerblicher Art,
- eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft (aus dem entbehrlichen Hilfsbetrieb, begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb oder Gewerbebetrieb),
- eine gemeinnützige Privatstiftung (aus dem entbehrlichen Hilfsbetrieb, begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb oder Gewerbebetrieb),
- einen gemeinnützigen Verein (aus dem entbehrlichen Hilfsbetrieb, begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb oder Gewerbebetrieb),
- einen nicht gemeinnützigen Verein,