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Flurbereinigungsverfahren
Die Flurbereinigung wird in Österreich auch als Zusammenlegung, Kommassierung, Kommassation oder Umlegung bezeichnet.
Ein Flurbereinigungsverfahren zielt darauf ab, optimale Produktionsgrundlagen für die Land- und Forstwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. Dabei kommt es ua zu einer Neueinteilung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes. Ein solches Verfahren wird von Amts wegen mittels Bescheid eingeleitet. Die Regelungen hierfür finden sich in den Flurverfassungsgesetzen.
Wird ein Grundstück aufgrund eines Flurbereinigungsverfahrens übertragen, fällt keine Grunderwerbsteuer an.