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Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben sind Abgaben, die an einen Grundbesitz im Inland anknüpfen. Hierzu gehört neben der Grundsteuer die für unbebaute Grundstücke anfallende Bodenwertabgabe. Hierbei handelt es sich um eine gemeinschaftliche Bundesabgabe. Gegenstand der Bodenwertabgabe sind unbebaute Grundstücke, die für Bauzwecke infrage kommen und deren Einheitswert mehr als EUR 14.600,– beträgt (vgl Befreiungstatbestände in § 3 BWAG). Die Bodenwertabgabe beträgt 1 % des EUR 14.600,– übersteigenden Einheitswertes. Zu den Grundbesitzabgaben zählen aber auch die Abgaben und Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Die Festsetzung der Grundbesitzabgaben erfolgt durch das jeweilige Lagefinanzamt. Als Grundlage werden die für den Grundbesitz festgestellten Einheitswerte bzw die daraus errechneten Grundsteuermessbeträge unter Anwendung von einem Hebesatz oder einem Prozentsatz herangezogen.