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Dokument-ID: 1112872
Sanierungsmaßnahmen
Werden an einem Haus Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, die mit Mitteln gefördert werden, die aufgrund der Bestimmungen des Wohnhaussanierungsgesetzes gewährt worden sind, sind die zur Finanzierung erforderlichen Darlehen innerhalb eines Zeitraumes zurückzuzahlen, der 10 Jahre nicht übersteigt und ist außerdem zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen, nämlich zur Deckung des Fehlbetrages, eine Erhöhung der Hauptmietzinse notwendig, so gelten Sanierungsmaßnahmen in dem Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse als Erhaltungsarbeiten.