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Vadium
Das Vadium ist gem § 147 EO vor der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft von den Bietern als Sicherstellung zu leisten. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Es beträgt in der Regel 10 % des Schätzwertes.
Eine ganz geringfügige Unterschreitung des für das Vadium festgesetzten Mindestbetrags (hier: EUR 0,30) steht seiner Annahme durch das Exekutionsgericht nicht entgegen. Dadurch wird keine der Zwecksetzungen des Vadiums, nämlich eine gewisse Ernstlichkeit der Erwerbsabsichten des Bieters zu gewährleisten sowie die Erfüllung der den Ersteher treffenden Pflichten sicherzustellen, indem das Vadium als Pfand für alle aus der Versteigerung wider den Meistbietenden sich ergebenden Ansprüche dient, gefährdet (OGH 30.11.2006, 3 Ob 175/06s).