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Iman Torabia - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Grundsätze

Im österreichischen Eherecht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung, nur durch Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden (§ 1217 ABGB). Ein solcher Vertrag bedarf der Notariatsaktsform (§ 1 Abs 1 lit a NotAktsG; 5 Ob 205/09x). Die Aufteilung ist gem § 83 Abs 1 EheG nach Billigkeit vorzunehmen (siehe auch RS0079235 [T1] = OGH 09.09.1997, 4 Ob 230/97w; OGH 30.08.2017, 1 Ob 150/17s).

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