© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Grundstücke
Gem § 7a VermG ist ein Grundstück jener Teil einer Katastralgemeinde, der im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solcher mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist. Grundstücke werden durch Grundbuchsbeschluss oder im Zuge der Neuanlegung des Grundbuches neu gebildet oder gelöscht.
Der Begriff des Grundstückes umfasst nach § 30 EStG Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte).
Die Grundstücke iSd Grunderwerbsteuergesetzes umfassen den Grund und Boden, das Gebäude, den Zuwachs und das Zubehör. Dem Grundstück gleichgestellt sind Baurechte und Gebäude auf fremdem Grund (§ 2 GrEStG).