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Dokument-ID: 561125
3.2 Grundtatbestand
Begrifflich ist im § 1 UStG von „Umsatz“ bzw „Umsätzen“ die Rede. Dieser ist immer netto, also exklusive Umsatzsteuer, zu verstehen. Der Umsatz stellt grundsätzlich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dar (vgl § 4 UStG).