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Hypothek
Eine Hypothek (Grundpfand) ist ein Pfandrecht an einer Liegenschaft (§ 448 ABGB). Das Pfandrecht ist das beschränkt dingliche Recht des Pfandgläubigers bzw des Hypothekargläubigers, sich aus einer Sache zu befriedigen, wenn die Verbindlichkeit zur bestimmten Zeit nicht erfüllt wird. Die Sache, worauf dem Gläubiger dieses Recht zusteht, wird als Pfand bzw im Falle einer Liegenschaft als Hypothek bezeichnet.
Ein dem Ankauf einer Liegenschaft dienender Hypothekarkreditvertrag kann nach redlicher Parteienabsicht nur so verstanden werden, dass der Käufer der Bank zu deren (vorläufiger) Sicherheit an den – nach dem Leistungsaustausch mit dem Verkäufer frei werdenden – Kaufurkunden ein Zurückbehaltungsrecht einräumt. Die vorübergehende Sicherheit des Zurückbehaltungsrechtes soll später gegen die – zugleich mit dem Eigentum des Käufers – zu beantragende Hypothek ausgetauscht werden (Sicherungsaustauschabrede). Sind die Grundbuchsgesuche noch nicht eingebracht, ist jedoch dem Verkäufer die Kreditvaluta schon ausgezahlt, so ist der Kreditvertrag von der Bank und der Kaufvertrag vom Käufer erfüllt (OGH 19.12.2001, 3 Ob 266/00i).