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Dokument-ID: 584674
6.2 Immobilieneigentumserwerb durch Bauführung
Beim Immobilieneigentumserwerb durch Bauführung unterscheidet man grundsätzlich zwischen folgenden Fällen:
- Bau eines Gebäudes auf eigener Liegenschaft mit fremden Materialien
- Bau eines Gebäudes auf fremder Liegenschaft mit eigenen Materialien
- Bau eines Gebäudes auf fremder Liegenschaft und mit fremden Materialien