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Dokument-ID: 744874
RV/5100229/2014, BFG, 27. März 2014 – bearbeitete Version
Hauptwohnsitzbefreiung iZm verspäteter Aufgabe des Hauptwohnsitzes
Quintessenz
Die verspätete Aufgabe des Hauptwohnsitzes, die sich daraus ergab, dass die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig war, steht einer Hauptwohnsitzbefreiung nicht entgegen.