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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.11.2 Leistung von Rechtsanwälten iZm Grundstücken – Share Deal – inländisches Grundstück

Beispiel: Leistung von Rechtsanwälten iZm Grundstücken – Share Deal – inländisches Grundstück

Sachverhalt

Der österreichische Rechtsanwalt A führt für den deutschen Unternehmer B eine Due Diligence im Zusammenhang mit der Veräußerung eines österreichischen Grundstücks durch. Die Veräußerung erfolgt im Rahmen eines Share Deals.

Lösung

Es liegt keine Grundstücksleistung vor, da sich die Leistung des Rechtsanwaltes nicht auf die Verwertung des Grundstücks, sondern auf die Verwertung eines Gesellschaftsanteils bezieht. Dementsprechend unterliegt die Leistung der Generalregel für Leistungen zwischen Unternehmern und ist in Deutschland steuerbar. Dort unterliegt sie dem Reverse-Charge-System.

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